Wir dürfen unsere Ausstellung ab dem 20.04.2020 wieder eröffnen

Laut der Bundesregierung dürfen wir dann unsere Kunden wieder in der Ausstellung rumführen und beraten.
Selbstverständlich weiterhin und dem größtmöglichen Schutzmaßnahmen um der „Corona“ entgegenzutreten.

Wir bitten deshalb auch weiterhin (wie bei uns das schon seit Jahren üblich ist) mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Gerne rufen sie mich an unter: 0621-6571480 oder Mobil unter: 0172 8489089
zur Terminvereinbarung.

Hier der Originaltext zum nachlesen:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/973812/1744226/bcf47533c99dc84216eded8772e803d4/2020-04-15-beschluss-bund-laender-data.pdf?download=1

Quelle: IHK Pfalz:
Neben einer Vielzahl auf die Allgemeinheit gerichteter Maßnahmen und Gebote sieht der Beschluss für die gewerbliche Wirtschaft in Deutschland substantiell u.a. folgende Regelungen vor:

  • (nicht explizit ausgeschlossene) Geschäfte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 800qm sowie – unabhängig von der Verkaufsfläche – Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen ab sofort wieder öffnen.
  • Unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufzunehmen.
  • U.a. Gastronomiebetriebe, Bars, Fitnessstudios sowie Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios etc. bleiben indes auch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.

Wir freuen uns wieder über Ihre Kontaktaufnahme